Ruhestand geplant? So sparen Sie Steuern bei der Betriebsaufgabe – und verkaufen Grundstücke später steuerfrei

Wer sich als Landwirtin oder Landwirt aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen möchte, steht oft vor der Frage: Wie lässt sich die Betriebsaufgabe steuerlich möglichst vorteilhaft gestalten? Die gute Nachricht: Wer die Betriebsaufgabe richtig plant, kann von attraktiven steuerlichen Begünstigungen profitieren – insbesondere beim späteren Verkauf betrieblicher Grundstücke.
Was bedeutet die Betriebsaufgabe?
Bei der Betriebsaufgabe wird der landwirtschaftliche Betrieb vollständig beendet – etwa, weil keine Hofnachfolge besteht oder die Liegenschaften künftig privat gehalten werden sollen. Steuerlich bedeutet das:
- Der sogenannte Aufgabegewinn entsteht aus der Differenz zwischen dem Buchwert der Wirtschaftsgüter und dem tatsächlichen Veräußerungswert bzw. dem Teilwert bei Überführung ins Privatvermögen.
- Dieser Aufgabegewinn kann um einen Freibetrag reduziert werden.
- Der darüber hinausgehende Betrag wird begünstigt besteuert – in der Regel mit einem ermäßigten Steuersatz oder im Rahmen der Fünftelregelung.
- Der ermäßigte Steuersatz beträgt dabei nur rund 56 % des regulären Einkommensteuersatzes, was zu einer spürbaren Steuerentlastung führt
Grundstücke: Überführung ins Privatvermögen – und später steuerfrei verkaufen
Ein besonderer Vorteil betrifft die Grundstücke des landwirtschaftlichen Betriebs. Diese gehen im Rahmen der Betriebsaufgabe in Ihr Privatvermögen über. Daraus ergeben sich wichtige steuerliche Chancen:
- Sie können die Flächen weiterhin verpachten und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
- Nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist gemäß § 23 EStG können Sie diese steuerfrei veräußern – unabhängig von der Höhe des Wertzuwachses.
Beispiel:
Sie geben heute Ihren Hof vollständig auf. Die Flächen verbleiben zunächst in Ihrem Besitz und werden zehn Jahre lang verpachtet. Danach verkaufen Sie ein Grundstück, das zwischenzeitlich deutlich im Wert gestiegen ist – z. B. durch Baulandausweisung.
Ergebnis: Der Verkaufsgewinn bleibt vollständig steuerfrei, weil das Grundstück nicht mehr zum Betriebsvermögen gehört und die Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Wichtige Voraussetzungen und Hinweise
Damit das Finanzamt die steuerlichen Vorteile anerkennt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Betriebsaufgabe muss formal erklärt und entsprechend dokumentiert werden.
- Steuerliche Vergünstigungen wie der Freibetrag müssen aktiv beantragt werden.
- Eine nachträgliche Rücknahme der Betriebsaufgabeerklärung ist nicht möglich.
Tipp: Lassen Sie die steuerlichen Auswirkungen im Vorfeld durch einen erfahrenen Steuerberater prüfen – insbesondere in Bezug auf den Aufgabegewinn, denn dieser wird zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe besteuert. Die daraus entstehende Steuer muss unabhängig von einem tatsächlichen Geldzufluss gezahlt werden.
Fazit
Die Betriebsaufgabe ist nicht nur ein Abschluss, sondern auch eine Chance – vor allem für Landwirtinnen und Landwirte, die sich einen flexiblen Übergang in den Ruhestand und langfristige Steuervorteile sichern möchten. Wer strategisch plant, kann spürbare Steuerersparnisse erzielen und seine Vermögenswerte langfristig sinnvoll nutzen.
Sie planen eine Betriebsaufgabe oder haben Fragen zur steuerlichen Gestaltung? Als Steuerberater mit Spezialisierung auf Landwirtschaft und Forstwirtschaft unterstützen wir Sie mit fachlicher Expertise und praxisnahen Lösungen. Sprechen Sie uns gerne an – wir begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung.