Ruhestand geplant? So sparen Sie Steuern bei der Betriebsaufgabe – und verkaufen Grundstücke später steuerfrei

Veröffentlicht am 20.07.2025

Bild


Wer sich als Landwirtin oder Landwirt aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen möchte, steht oft vor der Frage: Wie lässt sich die Betriebsaufgabe steuerlich möglichst vorteilhaft gestalten? Die gute Nachricht: Wer die Betriebsaufgabe richtig plant, kann von attraktiven steuerlichen Begünstigungen profitieren – insbesondere beim späteren Verkauf betrieblicher Grundstücke.

Was bedeutet die Betriebsaufgabe?

Bei der Betriebsaufgabe wird der landwirtschaftliche Betrieb vollständig beendet – etwa, weil keine Hofnachfolge besteht oder die Liegenschaften künftig privat gehalten werden sollen. Steuerlich bedeutet das:

Grundstücke: Überführung ins Privatvermögen – und später steuerfrei verkaufen

Ein besonderer Vorteil betrifft die Grundstücke des landwirtschaftlichen Betriebs. Diese gehen im Rahmen der Betriebsaufgabe in Ihr Privatvermögen über. Daraus ergeben sich wichtige steuerliche Chancen:

Beispiel:

Sie geben heute Ihren Hof vollständig auf. Die Flächen verbleiben zunächst in Ihrem Besitz und werden zehn Jahre lang verpachtet. Danach verkaufen Sie ein Grundstück, das zwischenzeitlich deutlich im Wert gestiegen ist – z. B. durch Baulandausweisung.
Ergebnis: Der Verkaufsgewinn bleibt vollständig steuerfrei, weil das Grundstück nicht mehr zum Betriebsvermögen gehört und die Spekulationsfrist abgelaufen ist.

Wichtige Voraussetzungen und Hinweise

Damit das Finanzamt die steuerlichen Vorteile anerkennt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Tipp: Lassen Sie die steuerlichen Auswirkungen im Vorfeld durch einen erfahrenen Steuerberater prüfen – insbesondere in Bezug auf den Aufgabegewinn, denn dieser wird zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe besteuert. Die daraus entstehende Steuer muss unabhängig von einem tatsächlichen Geldzufluss gezahlt werden.

Fazit

Die Betriebsaufgabe ist nicht nur ein Abschluss, sondern auch eine Chance – vor allem für Landwirtinnen und Landwirte, die sich einen flexiblen Übergang in den Ruhestand und langfristige Steuervorteile sichern möchten. Wer strategisch plant, kann spürbare Steuerersparnisse erzielen und seine Vermögenswerte langfristig sinnvoll nutzen.


Sie planen eine Betriebsaufgabe oder haben Fragen zur steuerlichen Gestaltung? Als Steuerberater mit Spezialisierung auf Landwirtschaft und Forstwirtschaft unterstützen wir Sie mit fachlicher Expertise und praxisnahen Lösungen. Sprechen Sie uns gerne an – wir begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung.

← Zurück zum Blog