Erfahren Sie, ob Geschäftsführergehalt oder Gewinnausschüttung steuerlich günstiger ist – mit Rechenbeispielen & Tipps für GmbH-Geschäftsführer
Geschäftsführergehalt oder Gewinnausschüttung – was ist steuerlich vorteilhafter?
In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die steuerlichen Unterschiede, zeigen Vor- und Nachteile auf und geben ein einfaches Rechenbeispiel. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde in den Rechenbeispielen auf die Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer verzichtet.
Ausgangslage: GmbH-Gewinn von 100.000 €
Angenommen, Ihre GmbH erzielt einen Gewinn von 100.000 € vor Steuern. Sie möchten das Geld privat nutzen – entweder über ein Gehalt oder als Ausschüttung.
Variante 1: 100 % Geschäftsführergehalt
In diesem Fall zahlen Sie sich die gesamten 100.000 € als Gehalt aus. Dadurch reduziert sich der steuerpflichtige Gewinn der GmbH auf 0 € – die GmbH zahlt also keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer.
Das Gehalt müssen Sie allerdings privat versteuern – beim Spitzensteuersatz (42 %) wären das:
· 100.000 € × 42 % = 42.000 € Steuerlast
Vorteil:
- Keine Steuern auf Ebene der GmbH
Nachteil: - Volle Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz
Variante 2: 100 % Gewinnausschüttung
Lassen Sie den Gewinn in der GmbH, fällt darauf eine Steuerbelastung von rund 30 % (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer) an:
· 100.000 € × 30 % = 30.000 €
Die verbleibenden 70.000 € werden ausgeschüttet und mit 25 % Abgeltungsteuer belastet:
· 70.000 € × 25 % = 17.500 €
Gesamtsteuerlast: 30.000 € + 17.500 € = 47.500 €
Vorteil:
- Günstigerer Steuersatz auf die Ausschüttung
Nachteil: - Vorabbelastung durch Körperschaft- und Gewerbesteuer
Variante 3: Die Kombination – oft steuerlich optimal
In vielen Fällen kann eine Kombination aus Gehalt und Gewinnausschüttung die beste Lösung sein. Ein Rechenbeispiel:
· Gehalt: 50.000 € → ca. 10.700 € Einkommensteuer
· Verbleibender Gewinn: 50.000 € → ca. 15.000 € Körperschaft-/Gewerbesteuer
· Ausschüttung von 35.000 € → ca. 8.800 € Abgeltungsteuer
Gesamtsteuerlast: ca. 34.500 €
Vorteil:
- Geringere Gesamtbelastung
- Flexibler Gestaltungsspielraum
Wichtig: Das Gehalt muss branchenüblich und fremdüblich sein und darf nicht rückwirkend angepasst werden!
Fazit: Planung zahlt sich aus!
Die Frage „Geschäftsführergehalt oder Gewinnausschüttung?“ lässt sich nicht pauschal beantworten – es hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Mit einem gut geplanten Gehaltsmodell und einer durchdachten Ausschüttungsstrategie können Sie jedoch erhebliche Steuervorteile erzielen.
Unser Tipp:
Lassen Sie sich steuerlich beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen. So stellen Sie sicher, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben einhalten und gleichzeitig steuerlich das Beste aus Ihrer GmbH herausholen.
