Erfahren Sie, ob Geschäftsführergehalt oder Gewinnausschüttung steuerlich günstiger ist – mit Rechenbeispielen & Tipps für GmbH-Geschäftsführer

Veröffentlicht am 16.08.2025

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Geschäftsführergehalt oder Gewinnausschüttung – was ist steuerlich vorteilhafter?

Wer als Geschäftsführer einer GmbH tätig ist, steht oft vor der Frage: Wie hole ich mein Geld am steuerlich günstigsten aus der GmbH?
Die beiden häufigsten Optionen sind das Geschäftsführergehalt oder eine Gewinnausschüttung. Doch welcher Weg ist besser – oder ist vielleicht sogar eine Kombination sinnvoll?

In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die steuerlichen Unterschiede, zeigen Vor- und Nachteile auf und geben ein einfaches Rechenbeispiel. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde in den Rechenbeispielen auf die Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer verzichtet.


Ausgangslage: GmbH-Gewinn von 100.000 €

Angenommen, Ihre GmbH erzielt einen Gewinn von 100.000 € vor Steuern. Sie möchten das Geld privat nutzen – entweder über ein Gehalt oder als Ausschüttung.


Variante 1: 100 % Geschäftsführergehalt

In diesem Fall zahlen Sie sich die gesamten 100.000 € als Gehalt aus. Dadurch reduziert sich der steuerpflichtige Gewinn der GmbH auf 0 € – die GmbH zahlt also keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer.

Das Gehalt müssen Sie allerdings privat versteuern – beim Spitzensteuersatz (42 %) wären das:

·       100.000 € × 42 % = 42.000 € Steuerlast

Vorteil:


Variante 2: 100 % Gewinnausschüttung

Lassen Sie den Gewinn in der GmbH, fällt darauf eine Steuerbelastung von rund 30 % (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer) an:

·       100.000 € × 30 % = 30.000 €

Die verbleibenden 70.000 € werden ausgeschüttet und mit 25 % Abgeltungsteuer belastet:

·       70.000 € × 25 % = 17.500 €

Gesamtsteuerlast: 30.000 € + 17.500 € = 47.500 €

Vorteil:


Variante 3: Die Kombination – oft steuerlich optimal

In vielen Fällen kann eine Kombination aus Gehalt und Gewinnausschüttung die beste Lösung sein. Ein Rechenbeispiel:

·       Gehalt: 50.000 € → ca. 10.700 € Einkommensteuer

·       Verbleibender Gewinn: 50.000 € → ca. 15.000 € Körperschaft-/Gewerbesteuer

·       Ausschüttung von 35.000 € → ca. 8.800 € Abgeltungsteuer

Gesamtsteuerlast: ca. 34.500 €

Vorteil:


Fazit: Planung zahlt sich aus!

Die Frage „Geschäftsführergehalt oder Gewinnausschüttung?“ lässt sich nicht pauschal beantworten – es hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Mit einem gut geplanten Gehaltsmodell und einer durchdachten Ausschüttungsstrategie können Sie jedoch erhebliche Steuervorteile erzielen.


Unser Tipp:

Lassen Sie sich steuerlich beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen. So stellen Sie sicher, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben einhalten und gleichzeitig steuerlich das Beste aus Ihrer GmbH herausholen.

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