Grunderwerbsteuer sparen beim Immobilienkauf – so geht’s

Doch: Mit der richtigen Gestaltung lassen sich legale Möglichkeiten nutzen, um Grunderwerbsteuer zu sparen.
Zwei bewährte Wege zur Senkung der Grunderwerbsteuer
1. Kaufpreisaufteilung – bewegliches Inventar separat ausweisen
Wer ein bebautes Grundstück erwirbt – etwa ein Einfamilienhaus mit Einbauküche, Markise oder fest eingebautem Mobiliar – sollte darauf achten, bewegliche Gegenstände im Kaufvertrag gesondert auszuweisen.
Denn: Für diese mobilen Wirtschaftsgüter fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Voraussetzung ist, dass der Wert realistisch geschätzt wird und die Aufteilung im Kaufvertrag klar und nachvollziehbar dokumentiert ist. Eine pauschale Schätzung oder nachträgliche Auflistung wird vom Finanzamt in der Regel nicht akzeptiert.
2. Steuerfreie Übertragungen im Familienkreis
Grunderwerbsteuer kann auch vollständig entfallen, wenn Immobilien innerhalb der Familie übertragen werden – beispielsweise:
- zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
- zwischen Eltern und Kindern
Achtung: Saubere Gestaltung ist unerlässlich
Damit die genannten Steuerersparnisse tatsächlich greifen, müssen alle rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen exakt erfüllt werden. Eine unklare Vertragsgestaltung oder eine fehlerhafte Aufteilung kann zu Nachforderungen durch das Finanzamt führen.
Ein erfahrener Steuerberater – idealerweise in Zusammenarbeit mit einem Notar – kann hier rechtssicher und wirtschaftlich optimierend begleiten.
Fazit
Grunderwerbsteuer ist kein zwangsläufiger Fixkostenblock. Mit vorausschauender Planung und der richtigen Vertragsgestaltung lassen sich bei einem Immobilienkauf unter Umständen erhebliche Beträge sparen.
Besonders bei größeren Investitionen oder familiären Übertragungen lohnt sich eine fundierte Beratung – um nicht nur Kosten zu reduzieren, sondern auch spätere steuerliche Risiken zu vermeiden.
Sie planen einen Immobilienkauf oder eine Übertragung im Familienkreis? Als Steuerberater mit Spezialisierung auf die steuerliche Gestaltung bei Grundstücks- und Immobilienübertragungen beraten wir Sie umfassend – rechtssicher, wirtschaftlich und auf Ihre Situation zugeschnitten.