Grunderwerbsteuer sparen beim Immobilienkauf – so geht’s

Veröffentlicht am 20.07.2025

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Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, wird schnell mit zusätzlichen Nebenkosten konfrontiert – neben Notar- und Grundbuchkosten zählt dazu vor allem die Grunderwerbsteuer. Je nach Bundesland liegt diese zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro entstehen so zusätzliche Kosten von bis zu 32.500 Euro – ein erheblicher Betrag.

Doch: Mit der richtigen Gestaltung lassen sich legale Möglichkeiten nutzen, um Grunderwerbsteuer zu sparen.

Zwei bewährte Wege zur Senkung der Grunderwerbsteuer

1. Kaufpreisaufteilung – bewegliches Inventar separat ausweisen

Wer ein bebautes Grundstück erwirbt – etwa ein Einfamilienhaus mit Einbauküche, Markise oder fest eingebautem Mobiliar – sollte darauf achten, bewegliche Gegenstände im Kaufvertrag gesondert auszuweisen.
Denn: Für diese
mobilen Wirtschaftsgüter fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Voraussetzung ist, dass der Wert realistisch geschätzt wird und die Aufteilung im Kaufvertrag klar und nachvollziehbar dokumentiert ist. Eine pauschale Schätzung oder nachträgliche Auflistung wird vom Finanzamt in der Regel nicht akzeptiert.

2. Steuerfreie Übertragungen im Familienkreis

Grunderwerbsteuer kann auch vollständig entfallen, wenn Immobilien innerhalb der Familie übertragen werden – beispielsweise:

Das gilt insbesondere auch bei unentgeltlichen Übertragungen, etwa im Rahmen einer Schenkung, Erbschaft oder vorweggenommenen Erbfolge. Hier greift die gesetzlich vorgesehene Steuerfreiheit nach dem Grunderwerbsteuergesetz – vorausgesetzt, die familiäre Beziehung und Unentgeltlichkeit sind nachweisbar.

Achtung: Saubere Gestaltung ist unerlässlich

Damit die genannten Steuerersparnisse tatsächlich greifen, müssen alle rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen exakt erfüllt werden. Eine unklare Vertragsgestaltung oder eine fehlerhafte Aufteilung kann zu Nachforderungen durch das Finanzamt führen.

Ein erfahrener Steuerberater – idealerweise in Zusammenarbeit mit einem Notar – kann hier rechtssicher und wirtschaftlich optimierend begleiten.

Fazit

Grunderwerbsteuer ist kein zwangsläufiger Fixkostenblock. Mit vorausschauender Planung und der richtigen Vertragsgestaltung lassen sich bei einem Immobilienkauf unter Umständen erhebliche Beträge sparen.
Besonders bei größeren Investitionen oder familiären Übertragungen lohnt sich eine fundierte Beratung – um nicht nur Kosten zu reduzieren, sondern auch spätere steuerliche Risiken zu vermeiden.


Sie planen einen Immobilienkauf oder eine Übertragung im Familienkreis? Als Steuerberater mit Spezialisierung auf die steuerliche Gestaltung bei Grundstücks- und Immobilienübertragungen beraten wir Sie umfassend – rechtssicher, wirtschaftlich und auf Ihre Situation zugeschnitten.

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