Grundstück steuerfrei aus dem Betrieb entnehmen – unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Die Antwort lautet: In bestimmten Fällen ist eine steuerfreie Entnahme eines Grundstücks aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen möglich – insbesondere zur Errichtung eines Wohnhauses für den Landwirt selbst oder den Altenteiler.
Wann ist eine steuerfreie Entnahme möglich?
Grundsätzlich wird die Entnahme eines betrieblichen Grundstücks ins Privatvermögen steuerlich wie eine Veräußerung behandelt – mit entsprechender Besteuerung der stillen Reserven. Eine Ausnahme besteht jedoch bei der sogenannten „erreichungsbedingten Entnahme“.
Diese erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Entnahme eines Grundstücks mit einer Fläche von bis zu 1.000 m², sofern das Grundstück zum Bau eines Wohnhauses für den Landwirt oder den Altenteiler genutzt werden soll.
Voraussetzungen für die steuerfreie Grundstücksentnahme
Folgende Bedingungen müssen unter anderem erfüllt sein:
- Das Grundstück muss zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört.
- Die Entnahme muss ausschließlich der Errichtung eines Wohnhauses für den Betriebsinhaber oder Altenteiler dienen.
- Das Wohnhaus muss tatsächlich gebaut und bezogen werden – durch den Landwirt oder Altenteiler selbst.
- Die Grundstücksfläche darf maximal 1.000 m² betragen.
Achtung: Das Finanzamt prüft genau
Wird das Wohnhaus nicht wie geplant errichtet oder nicht vom vorgesehenen Personenkreis genutzt, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend – mit entsprechenden steuerlichen Folgen. Die Entnahme wird dann rückwirkend als steuerpflichtiger Vorgang behandelt.
Was gilt bei Kindern?
Eine steuerfreie Entnahme für den Bau eines Wohnhauses der Kinder ist nach aktueller Rechtslage nicht vorgesehen. Doch auch hierfür gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Eine individuelle steuerliche Planung ist hierbei unverzichtbar.
Fazit
Die steuerfreie Entnahme eines Grundstücks aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen ist möglich – aber an enge Voraussetzungen geknüpft. Wer ein Wohnhaus errichten möchte, sollte rechtzeitig prüfen lassen, ob eine begünstigte Entnahme steuerlich anerkannt werden kann. Mit der richtigen Planung lassen sich hohe Steuerlasten vermeiden und betriebliche wie familiäre Interessen sinnvoll verbinden.
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