Hofübergabe an mehrere Kinder – ist das möglich?

Veröffentlicht am 15.06.2025

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Viele landwirtschaftliche Familien stehen bei der Hofnachfolge vor einer zentralen Frage:
Kann ein landwirtschaftlicher Betrieb auch an mehrere Kinder gleichzeitig übergeben werden? Oder ist es zwingend erforderlich, dass ein einzelnes Kind den Hof allein übernimmt?

Steuerfreie Hofübergabe nur bei geschlossener Einheit

Grundsätzlich gilt: Eine einkommensteuerfreie Hofübergabe nach § 6 Abs. 3 EStG ist nur möglich, wenn der Betrieb als wirtschaftliche Einheit und unentgeltlich übertragen wird. Wird der Betrieb hingegen auf mehrere Personen aufgeteilt, gilt dies steuerlich als Zerschlagung – mit potenziell erheblichen Steuerfolgen.

Übergabe an mehrere Kinder: Lösung über eine GbR

Wenn mehrere Kinder Interesse an der Fortführung des Betriebs haben, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen dennoch umgesetzt werden – etwa durch die Einbringung des Betriebs in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Kinder übernehmen dann als Mitgesellschafter den Betrieb und führen ihn gemeinsam fort.

Voraussetzung: Die gemeinsame Betriebsführung muss dauerhaft angelegt sein. Eine rein vorübergehende Lösung – etwa bis zur späteren Abfindung eines Geschwisterteils – reicht steuerlich nicht aus.

Was ist bei der Gründung einer GbR zu beachten?

Frühzeitig planen – Konflikte vermeiden

Wenn mehrere Kinder Interesse an der Hofübernahme zeigen, ist eine frühzeitige und ganzheitliche Planung entscheidend. Neben steuerlichen und rechtlichen Aspekten sollten auch familiäre und betriebswirtschaftliche Überlegungen einfließen. Nur so lässt sich eine Lösung finden, die dauerhaft tragfähig ist – für den Betrieb und die Familie.

Fazit

Eine Hofübergabe an mehrere Kinder ist möglich – aber steuerlich und rechtlich anspruchsvoll. Die Einbringung des Betriebs in eine GbR kann eine tragfähige Lösung darstellen, wenn sie dauerhaft angelegt ist und sorgfältig geplant wird.


Wir beraten Sie gerne, wenn es um Fragen der landwirtschaftlichen Hofnachfolge und der optimalen steuerlichen Gestaltung geht. 

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