Hofübergabe – Müssen wirklich alle Grundstücke mit übergeben werden?

Veröffentlicht am 29.06.2025

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Im Rahmen einer Hofübergabe stellt sich häufig die Frage, ob sämtliche landwirtschaftlichen Grundstücke an die nachfolgende Generation übergehen müssen – oder ob einzelne Flächen auch zurückbehalten werden können, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

Grundsatz: Steuerfreie Übergabe bei vollständiger Betriebsübertragung

Erfolgt die Übergabe aller wesentlichen Betriebsgrundlagen – insbesondere landwirtschaftliche Flächen, Betriebsgebäude und Maschinen – an einen Nachfolger, kann diese einkommensteuerfrei erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb als Ganzes übergeht.

Grundstücke bei der Hofübergabe teilweise zurückbehalten – ist das möglich?

Ja – unter bestimmten Bedingungen dürfen einzelne Grundstücke zurückbehalten werden, ohne dass dies zwangsläufig zur steuerpflichtigen Entnahme führt. Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:

Sonderfall: Forstflächen als eigenständiger Teilbetrieb

Auch Forstflächen können unter Umständen zurückbehalten werden – etwa dann, wenn sie einen eigenständigen Teilbetrieb darstellen. Eine Rückbehaltung ist jedoch nicht zwingend erforderlich und hängt von der konkreten betrieblichen Struktur ab.

Steuerliche Folgen des „verkleinerten Restbetriebs“

Zurückbehaltene Flächen bleiben zunächst Betriebsvermögen. Daraus ergeben sich verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere:

1.    Steuerbegünstigte Betriebsaufgabe:
Nach Ablauf eines gewissen Zeitraums kann eine Aufgabe des „Restbetriebs“ in Betracht gezogen werden – oftmals mit steuerlichen Vorteilen (siehe auch unseren Beitrag zur Betriebsaufgabe).

2.    Übertragung an einen weichenden Erben:
Auch eine spätere Übertragung des zurückbehaltenen Teils auf ein weiteres Familienmitglied ist möglich – bei rechtzeitiger Planung ebenfalls steuerlich gestaltbar.

Fazit

Eine Hofübergabe muss nicht zwingend alle Flächen umfassen. Unter Beachtung bestimmter Bedingungen können landwirtschaftliche Grundstücke auch teilweise zurückbehalten werden – ohne sofort steuerliche Konsequenzen auszulösen. Entscheidend ist eine saubere Dokumentation und vorausschauende Planung, um spätere Gestaltungen nutzen zu können.


Sie möchten prüfen, wie eine Hofübergabe in Ihrem Fall steuerlich optimal gestaltet werden kann? Als Steuerberater für Landwirtschaft und Forstwirtschaft kennen wir die Besonderheiten der Branche und entwickeln maßgeschneiderte Steuerstrategien für Ihren Betrieb und begleiten Sie durch alle Phasen der Übergabe.

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