Holding-Struktur in der Landwirtschaft – Steuerlich sinnvoll oder überflüssig?

Veröffentlicht am 05.07.2025

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Die Landwirtschaft befindet sich im Wandel – nicht nur technologisch, sondern auch betriebswirtschaftlich. Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe orientieren sich an unternehmerischen Strukturen, wie sie bisher vor allem in Industrie und Mittelstand üblich waren. Eine dieser Strukturen ist die Holding-GmbH. Doch: Lohnt sich eine Holding-Struktur auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe?

Was ist eine Holding?

Eine Holding ist eine Gesellschaft, die Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält. Im landwirtschaftlichen Kontext könnte das wie folgt aussehen:

Diese Struktur ermöglicht es, operative Risiken und Vermögen zu trennen, unternehmerisch zu steuern und steuerliche Vorteile zu nutzen – sofern die Voraussetzungen stimmen.

Vorteile einer Holding-Struktur für landwirtschaftliche Betriebe

1.    Steuervorteile nach § 8b KStG
Gewinnausschüttungen von der Tochter-GmbH an die Holding-GmbH sind weitgehend steuerfrei.

2.    Vermögensschutz
Maschinen, Grundstücke oder Kapitalanlagen können in der Holding gesichert werden, fernab vom operativen Risiko.

3.    Strukturierte Nachfolge
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist oft einfacher als die Übertragung von einzelnen Flurstücken oder Maschinen.

4.    Erweiterbarkeit
Neue Geschäftsfelder – etwa in den Bereichen Photovoltaik, Biogas, Agrar-IT oder Hofladen – können als eigenständige Tochtergesellschaften integriert werden.

Steuerliche Belastung im Detail

Wann ist eine Holding-Struktur sinnvoll?

Eine Holding lohnt sich vor allem dann, wenn nicht der gesamte Gewinn privat benötigt wird. Wer Gewinne im Unternehmen reinvestieren möchte, kann so die Steuerbelastung optimieren und die Innenfinanzierung stärken.

Im Bereich der Landwirtschaft gilt jedoch: Eine Holding-Struktur ist meist erst ab einer bestimmten Betriebsgröße wirtschaftlich sinnvoll. Zudem können durch die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft steuerliche Sonderregelungen und Begünstigungen für Landwirte entfallen.

Individuelle Prüfung ist unerlässlich

Die Entscheidung für eine Holding sollte nicht allein aus steuerlichen Gründen getroffen werden. Vielmehr sind auch betriebswirtschaftliche und familiäre Ziele – wie z. B. die geplante Generationennachfolge – zu berücksichtigen. Selbst wenn diese noch Jahre in der Zukunft liegt, können bspw. erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte durch die richtige Struktur frühzeitig gestaltet werden.

Mögliche Alternativen zur Holding-Struktur

Je nach Zielsetzung können auch andere steuerliche Gestaltungen in Betracht kommen, zum Beispiel:

Fazit

Die Holding ist längst kein Modell nur für Großkonzerne mehr. Auch in der Landwirtschaft kann sie ein strategisches Steuerungsinstrument sein, um Risiken zu trennen, Vermögen zu sichern, neue Geschäftsfelder aufzubauen und Steuern zu sparen.
Ob eine Holding für Ihren Betrieb geeignet ist, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab – insbesondere von Ihrer betrieblichen Struktur, Ihren Plänen für die Zukunft und Ihrem Bedarf an Kapitalverfügbarkeit.


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