Geplante Körperschaftsteuerreform: Was 10 % Körperschaftsteuer für Unternehmer und Investoren bedeutet

Veröffentlicht am 01.08.2025

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Geplanter Körperschaftsteuersatz von 10 % – Was bedeutet das für Unternehmer und Investoren?


Was ist geplant?

Bundesfinanzminister Klingbeil kündigte im Juni 2025 ein „Investitionssofortprogramm“ an, das ab 2028 den Körperschaftsteuersatz jährlich um je 1 Prozentpunkt senken soll – von 15 % auf 10 %. Ab 2032 läge damit die Gesamtsteuerbelastung für Körperschaften (inkl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) nur noch bei rund 25 % statt bisher knapp 30 %. Ziel der Bundesregierung ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch niedrigere Unternehmenssteuern im internationalen Vergleich konkurrenzfähiger zu machen und starke Investitionsanreize zu setzen.

Was würde sich konkret ändern?

Auswirkungen auf bestehende Strukturen

Vermögensverwaltende GmbH im Fokus

Gerade vermögensverwaltende GmbHs (z.B. für Immobilienbesitz, Beteiligungsportfolios oder Kapitalanlagen) sind bislang schon beliebt, weil sie Zinserträge, Mieterträge oder Dividenden zu pauschal 15 % Körperschaftsteuer (zzgl. Soli) besteuern – und Gewerbesteuerbefreiungen nutzen können. Sinkt der Steuersatz nun weiter auf 10 %, erhöht sich der steuerliche Vorteil deutlich. Noch mehr Geld kann im Unternehmen bleiben und weiter für Vermögensaufbau oder Wachstum eingesetzt werden.

Aktueller politischer Sachstand

Das Gesetzespaket ist bereits weit fortgeschritten: Das Bundeskabinett hat im Juni 2025 den Entwurf gebilligt, und am 26.06.2025 hat der Bundestag zugestimmt. Anfang Juli 2025 hat auch der Bundesrat einstimmig grünes Licht gegeben. Damit ist das parlamentarische Verfahren faktisch abgeschlossen: Der Gesetzentwurf muss nun nur noch verkündet werden. Mit der formellen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die Steuersatzsenkung in Kraft. Technisch kann theoretisch noch etwas geändert werden, solange es nicht veröffentlicht ist, doch nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist ein Kippen sehr unwahrscheinlich.

Fazit & Handlungsempfehlungen

Struktur prüfen: Unternehmer sollten jetzt evaluieren, ob ihre GmbH- oder Holding-Struktur durch den niedrigeren Steuersatz noch sinnvoller wird. In vielen Fällen steigt die Attraktivität von Kapitalgesellschaftsformen gegenüber Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Überlegen Sie, ob eine Umwandlung oder Rückkehr zur GmbH- bzw. Holding-Struktur Steuervorteile bringt.

Langfristige Vermögensplanung: Behalten Sie Ihre langfristige Vermögensstruktur im Blick. Für Investoren und Kapitalanleger kann es sich lohnen, Erträge vermehrt im Unternehmen zu belassen (statt direkt auszuschütten). Die anstehende Steuerreform fördert genau dieses Verhalten, was Ihr Kapital besser für Wachstum oder Renditeprojekte nutzen lässt.

Gesetzgebung beobachten: Die neue Regelung soll ab 2028 sukzessive greifen. Beobachten Sie daher genau den Gesetzesvollzug und insbesondere Detailregelungen (z.B. Übergangsfristen bei Abschreibungen, konkrete Gewerbesteuerbefreiungen etc.). Nutzen Sie die Zeit bis 2028 zur frühzeitigen Steuerplanung und -optimierung.




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