Geplante Körperschaftsteuerreform: Was 10 % Körperschaftsteuer für Unternehmer und Investoren bedeutet
Geplanter Körperschaftsteuersatz von 10 % – Was bedeutet das für Unternehmer und Investoren?
Was ist geplant?
Bundesfinanzminister Klingbeil kündigte im Juni 2025 ein „Investitionssofortprogramm“ an, das ab 2028 den Körperschaftsteuersatz jährlich um je 1 Prozentpunkt senken soll – von 15 % auf 10 %. Ab 2032 läge damit die Gesamtsteuerbelastung für Körperschaften (inkl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) nur noch bei rund 25 % statt bisher knapp 30 %. Ziel der Bundesregierung ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch niedrigere Unternehmenssteuern im internationalen Vergleich konkurrenzfähiger zu machen und starke Investitionsanreize zu setzen.
Was würde sich konkret ändern?
- Deutlich geringere Steuerlast: Durch die Senkung auf 10 % sinkt die effektive Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften (inkl. Soli und Gewerbesteuer) auf knapp 25 %. Das bedeutet mehr Nettogewinn zur Verfügung für Reinvestitionen oder Rücklagen.
- Attraktivität für Kapitalgesellschaften: Bereits heute liegt die durchschnittliche Steuerlast für Kapitalgesellschaften bei etwa 30 %, für Personengesellschaften in der Regel zwischen 35–45 %. Mit dem niedrigeren Satz von 10 % vergrößert sich dieser Vorteil weiter – Kapitalgesellschaften werden im Vergleich zu Personengesellschaften noch attraktiver (sie bleiben „günstiger“ besteuert).
- Mehr Planungssicherheit: Unternehmer erhalten frühzeitig Kenntnis über die künftig gültigen Steuersätze, was langfristige Investitions- und Finanzierungsentscheidungen erleichtert. Kombiniert mit anderen Maßnahmen (etwa verbesserten Abschreibungen) entstehen so neue Wachstumsanreize.
Auswirkungen auf bestehende Strukturen
- Betriebs-GmbH: Eine operativ tätige GmbH profitiert direkt vom niedrigeren Steuersatz: Auf jeden erwirtschafteten Euro Gewinn fällt künftig nur noch 10 % Körperschaftsteuer (zzgl. 5,5 % Soli darauf), statt 15 % bisher. Damit verbleibt mehr Liquidität im Unternehmen für Investitionen oder Liquiditätsrücklagen. Kurz gesagt: Die Nettogewinn-Marge der GmbH steigt spürbar.
- Holdingstruktur: In typischen Holding-Konstruktionen werden Gewinnausschüttungen an die Holding-GmbH ohnehin zu 95 % steuerfrei gestellt. Sinkt nun die Körperschaftsteuer für das operative Unternehmen, werden auch Steuerstundungseffekte noch attraktiver. Gewinne können z.B. von der Betriebs-GmbH an die Holding fließen und dort nahezu unversteuert bleiben. Insgesamt reduzieren sich so auf Ebene des Konzerns alle Abgaben, während das operative Geschäft entlastet wird.
- Thesaurierung in GmbHs: Unternehmer, die Gewinne im Unternehmen belassen (also thesaurieren), profitieren besonders: Mit dem niedrigeren Steuersatz erhöht sich der Anreiz, Gewinne im Unternehmen zu reinvestieren, statt sie sofort auszuschütten. Effektiv wirkt das wie ein starker Hebel auf die Eigenkapitalausstattung – die GmbH kann mehr Mittel im Wachstum einsetzen, weil nur eine geringere Steuer abgeführt werden muss. (Hinweis: Gleichzeitig wird durch Gesetzesänderungen auch die „Thesaurierungsbegünstigung“ für Personengesellschaften und Einzelunternehmer gestaffelt auf 25 % abgesenkt – eine Reaktion, um steuerliche Gleichheit herzustellen.)
Vermögensverwaltende GmbH im Fokus
Gerade vermögensverwaltende GmbHs (z.B. für Immobilienbesitz, Beteiligungsportfolios oder Kapitalanlagen) sind bislang schon beliebt, weil sie Zinserträge, Mieterträge oder Dividenden zu pauschal 15 % Körperschaftsteuer (zzgl. Soli) besteuern – und Gewerbesteuerbefreiungen nutzen können. Sinkt der Steuersatz nun weiter auf 10 %, erhöht sich der steuerliche Vorteil deutlich. Noch mehr Geld kann im Unternehmen bleiben und weiter für Vermögensaufbau oder Wachstum eingesetzt werden.
Aktueller politischer Sachstand
Das Gesetzespaket ist bereits weit fortgeschritten: Das Bundeskabinett hat im Juni 2025 den Entwurf gebilligt, und am 26.06.2025 hat der Bundestag zugestimmt. Anfang Juli 2025 hat auch der Bundesrat einstimmig grünes Licht gegeben. Damit ist das parlamentarische Verfahren faktisch abgeschlossen: Der Gesetzentwurf muss nun nur noch verkündet werden. Mit der formellen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die Steuersatzsenkung in Kraft. Technisch kann theoretisch noch etwas geändert werden, solange es nicht veröffentlicht ist, doch nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist ein Kippen sehr unwahrscheinlich.
Fazit & Handlungsempfehlungen
➤ Struktur prüfen: Unternehmer sollten jetzt evaluieren, ob ihre GmbH- oder Holding-Struktur durch den niedrigeren Steuersatz noch sinnvoller wird. In vielen Fällen steigt die Attraktivität von Kapitalgesellschaftsformen gegenüber Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Überlegen Sie, ob eine Umwandlung oder Rückkehr zur GmbH- bzw. Holding-Struktur Steuervorteile bringt.
➤ Langfristige Vermögensplanung: Behalten Sie Ihre langfristige Vermögensstruktur im Blick. Für Investoren und Kapitalanleger kann es sich lohnen, Erträge vermehrt im Unternehmen zu belassen (statt direkt auszuschütten). Die anstehende Steuerreform fördert genau dieses Verhalten, was Ihr Kapital besser für Wachstum oder Renditeprojekte nutzen lässt.
➤ Gesetzgebung beobachten: Die neue Regelung soll ab 2028 sukzessive greifen. Beobachten Sie daher genau den Gesetzesvollzug und insbesondere Detailregelungen (z.B. Übergangsfristen bei Abschreibungen, konkrete Gewerbesteuerbefreiungen etc.). Nutzen Sie die Zeit bis 2028 zur frühzeitigen Steuerplanung und -optimierung.
Professionelle Beratung: Unsere IKAIRUS-Experten unterstützen Sie dabei, die Chancen der Steuersenkung optimal zu nutzen. Wir helfen Ihnen, Ihre Unternehmen- und Vermögensstruktur jetzt strategisch auszurichten und bleiben für Sie am Ball, solange das Gesetzgebungsverfahren läuft. Kontaktieren Sie gerne die IKAIRUS Nürnberg, um Ihre individuelle Situation durchzurechnen und optimal auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten!
