Steuerpflicht im Alter: Wann Rentner eine Erklärung abgeben müssen
Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Die Frage, ob Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sorgt regelmäßig für Unsicherheit – nicht nur bei frisch Verrenteten, sondern auch bei langjährigen Ruheständlern. Dabei hängt die Abgabepflicht von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der Höhe der Einkünfte und dem Jahr des Renteneintritts.
Wer muss als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich gilt:
Wer mit seiner Rente (steuerpflichtiger Teil) den Grundfreibetrag übersteigt, muss eine Steuererklärung abgeben.
- 2025 liegt der Grundfreibetrag bei:
- 12.096 € für Alleinstehende
- 24.192 € bei Zusammenveranlagung (z. B. Ehepaare)
Nicht die gesamte Rente ist steuerpflichtig, sondern nur ein bestimmter Anteil – abhängig vom Renteneintritt.
Was bedeutet „nachgelagerte Besteuerung“?
Seit der Reform 2005 wird die Rente zunehmend besteuert:
- Rentenbeginn bis 2005: 50 % der Rente steuerpflichtig
- Rentenbeginn 2025: 83,5 % steuerpflichtig
- Ab 2040: 100 % steuerpflichtig
Je später der Renteneintritt, desto höher also der zu versteuernde Anteil.
Steuerpflicht aufgrund weiterer Einkünfte
Möglicherweise besteht auch unabhängig von der Höhe Ihrer Rente eine generelle Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen (ausgenommen: Minijobs), Kapitalerträge erzielt wurden, auf die keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt wurden. Diese zusätzlichen Einkünfte führen in der Regel dazu, dass eine Steuererklärung abgegeben werden muss..
Was passiert, wenn keine Erklärung abgegeben wird?
Viele Rentner wissen gar nicht, dass sie zur Abgabe verpflichtet sind – bis ein Schreiben vom Finanzamt kommt. Das kann teuer werden:
- Steuernachzahlungen
- Verspätungszuschläge
- Säumniszuschläge
- Zinszahlungen
Steuererklärung im Alter: häufig eine Hürde
Die elektronische Abgabe über ELSTER stellt viele ältere Menschen vor Herausforderungen – sei es aus technischen oder gesundheitlichen Gründen. Doch gerade im Ruhestand sollte niemand gezwungen sein, sich durch Steuerformulare und Onlineportale zu kämpfen.
Keine Abgabepflicht bei geringem Einkommen
Wenn Ihre gesamten Einkünfte unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegen, kann es möglich sein, sich von der Abgabe einer Steuererklärung befreien zu lassen. In der Praxis genügt dafür häufig bereits eine einfache Übersicht über Ihre Einnahmen sowie die geltend gemachten Freibeträge und Werbungskosten – viele Finanzämter erkennen diese unkompliziert an.
Absehbar dauerhaft niedrige Einkünfte? Dann können Sie alternativ eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese gilt bis zu drei Jahre und erspart Ihnen in dieser Zeit die jährliche Steuererklärung – vorausgesetzt, in diesem Zeitraum bleiben die Einkünfte tatsächlich unter dem Grundfreibetrag.
Unsere Empfehlung
Wer unsicher ist, sollte frühzeitig prüfen lassen, ob eine Erklärungspflicht besteht – und ob eventuell sogar eine Steuererstattung möglich ist. Viele Rentner verschenken bares Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben – obwohl es sich lohnen würde.
Fazit
Die Steuerpflicht endet nicht automatisch mit Renteneintritt. Ob eine Steuererklärung notwendig ist, hängt von vielen Faktoren ab – und kann nur im Einzelfall geprüft werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
Sie möchten wissen, ob eine Steuererklärung erforderlich ist oder haben Fragen zu Ihrer steuerlichen Situation?
Wir beraten Sie persönlich, verständlich und zuverlässig – ganz gleich, wie komplex der Fall ist.
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