Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG: Wie Sie durch Thesaurierung Steuern sparen können

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer suchen nach legalen Möglichkeiten, um Steuern zu sparen und gleichzeitig die Eigenkapitalbasis ihres Betriebs zu stärken. Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG ist ein häufig unterschätztes Instrument, das genau diesen Zweck erfüllen kann – vorausgesetzt, es wird richtig angewendet.
Was ist die Thesaurierungsbegünstigung?
Die Thesaurierungsbegünstigung ermöglicht es, nicht entnommene Gewinne im Unternehmen mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % zu versteuern – statt mit dem oft deutlich höheren persönlichen Einkommensteuersatz, der schnell über 40 % liegen kann. Voraussetzung ist, dass der Gewinn tatsächlich im Betrieb verbleibt, also thesauriert wird.
Steuern sparen durch Gewinnthesaurierung
Die Vorteile der Thesaurierungsbesteuerung liegen auf der Hand:
Liquiditätsvorteil durch geringere Steuerlast
Stärkung der Eigenkapitalbasis, was die Kreditwürdigkeit erhöht
Wachstumsförderung durch zusätzliche finanzielle Spielräume für Investitionen
Gerade in Wachstumsphasen oder bei geplanter Expansion ist das Modell besonders attraktiv.
Voraussetzungen für die Thesaurierungsbesteuerung
Die Anwendung der Begünstigung nach § 34a EStG ist an mehrere formelle Bedingungen geknüpft:
Der Gewinn muss durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt werden.
Es besteht Buchführungspflicht.
Die Thesaurierung muss aktiv beantragt und in der Steuererklärung ausgewiesen werden.
Eine spätere Entnahme der Gewinne führt zur Nachversteuerung mit 25 %.
Die Entscheidung zur Thesaurierung kann jährlich neu getroffen und im Folgejahr rückgängig gemacht werden.
Für wen lohnt sich die Thesaurierungsbegünstigung?
Besonders profitieren können Einzelunternehmer, Freiberufler und Landwirte, die regelmäßig Gewinne im Unternehmen belassen und strategisch investieren möchten. Eine sorgfältige steuerliche Planung ist dabei unerlässlich, da Fehler in der Anwendung schnell teuer werden können.
Steuerliche Beratung zur Thesaurierung nach § 34a EStG
Die Thesaurierungsbegünstigung ist ein effizientes Steuerplanungsinstrument, das Unternehmern echte Vorteile verschaffen kann – allerdings nur bei fachgerechter Umsetzung. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, zu prüfen, ob und wie sich das Modell für Ihren Betrieb lohnt.
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Gerne analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und erstellen ein individuelles Konzept zur optimalen Nutzung der Thesaurierungsbesteuerung.