Erfahren Sie, wie sich durch eine rechtzeitige Entnahme von Wirtschaftsgütern vor dem Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen Umsatzsteuer vermeiden lässt.

Veröffentlicht am 17.08.2025

Bild


Umsatzsteuer clever vermeiden: Entnahme vor der Veräußerung

Grundprinzip der Umsatzbesteuerung

Verkäufe von Wirtschaftsgütern im Inland durch Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetz sind in der Regel umsatzsteuerbar und -pflichtig.
Eine Besonderheit gilt, wenn ein Gegenstand für private Zwecke entnommen oder unentgeltlich weitergegeben wird. Die Entnahme bzw. die unentgeltliche Weitergabe ist grundsätzlich ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt jedoch nur, wenn dieses Wirtschaftsgut zuvor zum Vorsteuerabzug berechtigt war.


Warum Entnahme und Verkauf unterschiedlich behandelt werden

Die steuerliche Ungleichbehandlung zeigt sich besonders bei Wirtschaftsgütern, die:

In diesen Fällen ist es möglich, den Gegenstand vor dem Verkauf umsatzsteuerfrei aus dem Unternehmensvermögen zu entnehmen. Erfolgt der anschließende Verkauf dann privat, fällt keine Umsatzsteuer an.
Diese Gestaltung wurde bereits vom EuGH und dem BFH bestätigt.


Aktuelles Urteil: Entnahme muss klar erkennbar sein

Das Niedersächsische Finanzgericht betont:

Im entschiedenen Fall erfolgten Entnahme und Verkauf am selben Tag. Bereits Monate zuvor war der Pkw bei „mobile.de“ inseriert worden. Zudem wurde die buchhalterische Erfassung der Entnahme erst nach Vertragsabschluss vorgenommen – ein Indiz gegen eine vorherige wirksame Entnahme.


Sonderfall: Eingebaute Teile mit Vorsteuerabzug

Wurden in einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten Gegenstand nachträglich Bauteile mit Vorsteuerabzug eingebaut (z. B. Fahrzeugteile), unterliegt bei Entnahme nur der Restwert dieser Teile der Umsatzsteuer.


Fazit

Wer beim Verkauf von Wirtschaftsgütern Umsatzsteuer sparen möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob eine steuerfreie Entnahme vor der Veräußerung möglich ist. Entscheidend sind rechtzeitige Planung, eindeutige Dokumentation und die Beachtung der aktuellen Rechtsprechung.

← Zurück zum Blog