Steuervorteil für Vermieter: Wie ein Gutachten die Nutzungsdauer verkürzt

Veröffentlicht am 01.08.2025

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Verkürzte Nutzungsdauer bei Immobilien: Gutachten senkt Steuerlast

Private Vermieter können mehr Abschreibung geltend machen, wenn ein Fachgutachten eine verkürzte Restnutzungsdauer nachweist. Nach dem Einkommensteuergesetz werden Wohngebäude in der Regel linear mit zwei Prozent pro Jahr abgeschrieben – d.h. über rund 50 Jahre. Das Gesetz (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) erlaubt es jedoch, eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer anzusetzen, sofern dies belegt wird. Gerichtsurteile von BFH und Finanzgerichten bestätigen, dass dabei keine „überbordenden“ Anforderungen an den Nachweis gestellt werden.

Wann lohnt sich ein Gutachten zur Restnutzungsdauer?

Vermieter, die ältere Bestandsimmobilien (z.B. über 30 Jahre alt) besitzen, können oft deutlich höhere Abschreibungen ansetzen. Ein Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer kann tausende Euro Steuern pro Jahr einsparen. 

Wichtig: Die Gutachtenkosten selbst sind Werbungskosten und steuerlich absetzbar. Das Gutachten bringt einige Steuervorteile mit sich, bspw.:

Hinweis: Das Finanzamt akzeptiert grundsätzlich nur Gutachten von zertifizierten Sachverständigen.

Anforderungen an das Gutachten

Das Finanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben strenge Kriterien für ein verkürztes Nutzungsdauer-Gutachten festgelegt:

Diese Vorgaben klingen zwar streng, betreffen aber meist formal das Gutachten. Entscheidend sind danach die tatsächlichen Gebäudemängel oder Verwertungsgrenzen. Fachtexte nennen als Hauptgründe für eine kürzere Nutzungsdauer:

Nur wenn solche oder ähnliche Gründe konkret dargestellt und dokumentiert sind, kann das Finanzamt einem verkürzten Abschreibungszeitraum zustimmen. Die reine Absicht, ein Gebäude irgendwann abzureißen, reicht hingegen nicht aus. Ein Gutachten sollte daher klar aufzeigen, dass nach Ablauf der neuen Nutzungsfrist keine weitere sinnvolle Verwendung mehr möglich ist.

Fazit: Private Vermieter sollten die Möglichkeit einer verkürzten Nutzungsdauer unbedingt prüfen – besonders bei älteren Gebäuden. Unter Einhaltung der formellen Voraussetzungen lässt sich durch ein aussagekräftiges Restnutzungsdauergutachten die Steuerlast oft erheblich mindern. Mit den richtigen Nachweisen kann die AfA-Summe im Mittel deutlich gesteigert werden – in einigen Fällen verdoppelt sich die jährliche Abschreibung. Dadurch sparen Eigentümer über viele Jahre Tausende Euro an Steuern. Zusätzlich lohnt sich die verkürzte Nutzungsdauer insbesondere dann, wenn die Immobilie nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei veräußert werden soll – denn so können die steuerlichen Abschreibungsvorteile optimal genutzt werden, ohne dass beim späteren Verkauf eine Besteuerung des höheren steuerlichen Gewinns droht.




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