Wohnung an das eigene Kind vermieten – günstig für die Familie, vorteilhaft fürs Finanzamt

Veröffentlicht am 13.07.2025

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Immer mehr Eltern möchten ihre Kinder während des Studiums unterstützen – zum Beispiel mit einer eigenen Wohnung in der Universitätsstadt. Viele stellen diese kostenlos oder zu stark vergünstigten Konditionen zur Verfügung. Doch was gut gemeint ist, kann steuerlich wertvolles Potenzial verschenken.

Denn: Auch bei einer verbilligten Vermietung innerhalb der Familie können Werbungskosten vollumfänglich steuerlich geltend gemacht werden – wenn die Mietgestaltung richtig erfolgt.

Wie funktioniert die steuerlich vorteilhafte Familienvermietung?

Das Einkommensteuergesetz erlaubt den vollen Werbungskostenabzug, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – allen voran die 66-Prozent-Grenze:

Beispiel aus der Praxis

Sie kaufen eine Eigentumswohnung in der Stadt, in der Ihr Kind studiert – zum Beispiel Nürnberg, Erlangen oder München. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt laut Mietspiegel bei 12 €/m².
Sie vermieten die Wohnung an Ihr Kind für 8,40 €/m², also 70 % der ortsüblichen Miete.

Das bedeutet:

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit das Finanzamt die verbilligte Vermietung anerkennt, sollten / müssen unter anderem folgende Punkte erfüllt sein:

Vorteile für Vermieter – besonders bei steuerlicher Planung

Fazit

Günstig vermieten – und trotzdem Steuern sparen? Das geht!
Wer die Vermietung innerhalb der Familie richtig gestaltet, profitiert doppelt: steuerlich und familiär. Die 66-Prozent-Grenze ist dabei der zentrale Hebel für die steuerliche Anerkennung des vollen Werbungskostenabzugs.


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