Wohnung an das eigene Kind vermieten – günstig für die Familie, vorteilhaft fürs Finanzamt

Immer mehr Eltern möchten ihre Kinder während des Studiums unterstützen – zum Beispiel mit einer eigenen Wohnung in der Universitätsstadt. Viele stellen diese kostenlos oder zu stark vergünstigten Konditionen zur Verfügung. Doch was gut gemeint ist, kann steuerlich wertvolles Potenzial verschenken.
Denn: Auch bei einer verbilligten Vermietung innerhalb der Familie können Werbungskosten vollumfänglich steuerlich geltend gemacht werden – wenn die Mietgestaltung richtig erfolgt.
Wie funktioniert die steuerlich vorteilhafte Familienvermietung?
Das Einkommensteuergesetz erlaubt den vollen Werbungskostenabzug, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – allen voran die 66-Prozent-Grenze:
- Beträgt die vereinbarte Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, dürfen Sie 100 % der Werbungskosten absetzen.
- Bei Mieten unter 66 % erfolgt eine Prüfung – je nach Ergebnis können Werbungskosten vollständig oder lediglich anteilig abgezogen werden.
- Bei Mieten unter 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der vollständige Werbungskostenabzug ausgeschlossen, hier ist lediglich ein anteiliger Abzug möglich.
Beispiel aus der Praxis
Sie kaufen eine Eigentumswohnung in der Stadt, in der Ihr Kind studiert – zum Beispiel Nürnberg, Erlangen oder München. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt laut Mietspiegel bei 12 €/m².
Sie vermieten die Wohnung an Ihr Kind für 8,40 €/m², also 70 % der ortsüblichen Miete.
Das bedeutet:
- Sie erhalten regelmäßige Mieteinnahmen.
- Gleichzeitig dürfen Sie alle laufenden Werbungskosten abziehen – z. B. Zinsen, Abschreibung, Verwaltungskosten, Reparaturen oder Nebenkosten.
- Ihr Kind wohnt günstig – und Sie senken Ihre eigene Steuerlast.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit das Finanzamt die verbilligte Vermietung anerkennt, sollten / müssen unter anderem folgende Punkte erfüllt sein:
- Schriftlicher Mietvertrag, zivilrechtlich wirksam
- Regelmäßige Zahlung der Miete auf ein Bankkonto
- Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete, z. B. über den Mietspiegel
- ggf. Erstellung einer Prognoserechnung
Vorteile für Vermieter – besonders bei steuerlicher Planung
- Volle steuerliche Nutzung von Werbungskosten möglich
- Unterstützung von Familienangehörigen, ohne auf Steuervorteile zu verzichten
- Langfristiger Vermögensaufbau durch Immobilienbesitz
- Gestaltungsspielräume bei der Nachfolgeplanung, z. B. über spätere Schenkung oder Erbregelungen
Fazit
Günstig vermieten – und trotzdem Steuern sparen? Das geht!
Wer die Vermietung innerhalb der Familie richtig gestaltet, profitiert doppelt: steuerlich und familiär. Die 66-Prozent-Grenze ist dabei der zentrale Hebel für die steuerliche Anerkennung des vollen Werbungskostenabzugs.
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